Kunst und Kultur

Frei nach Karl Valentin sind Kunst und Kultur schön, machen aber viel Arbeit. Unsere Kanzlei scheut keinen Einsatz für Sie, wenn es darum geht, Ihre Kunst oder Ihr Kulturschaffen - rechtlich und kaufmännisch - bestmöglich umzusetzen, zu verwerten oder zu schützen.

Kunst und Kultur sind sehr vielfältig, ebenso differenziert sind die rechtlichen Anforderungen in diesen Bereichen: Selbst das Bundesverfassungsgericht sieht die Kunstfreiheit als undefinierbar an, im Urheberrechtsgesetz wird die Frage nach der Schöpfungshöhe eines Werkes nach der "kleinen Münze" beurteilt und beiden Fragen, ob die Künstlersozialabgabe fällig wird oder ob ein ermäßigter Steuersatz gilt, müssen wieder andere Maßstäbe angelegt werden. Zunehmende (internationale) Bedeutung gewinnt zudem der Begriff der Kulturgüter, z. B. nach dem Kulturgütertransfergesetz.

Wir klären diese Fragen für Sie – mit Sicherheit!

Ob Sie nun Kunst oder Kultur schaffen oder vertreiben, Kunst ausstellen, verkaufen, kaufen, erben oder stiften – unsere Kanzlei berät Sie umfassend – damit Sie sich ganz Kunst und Kultur widmen können!

Unsere Tätigkeiten umfassen insbesondere:

  • Juristische und kaufmännische Beratung in Kunst und Kulturfragen sowie Vertragsgestaltung und –verhandlung in diesen Bereichen
  • Klärung von Fragen des Kunsthandels (z.B. Vertragsgestaltung und -verhandlung beim Erwerb von Kunstwerken aus privater Hand,
    vom Handel oder über Auktionshäuser)
  • Klärung und Durchsetzung von Restitutionsansprüchen
  • Prüfung und Klärung beim Export von Kunstgegenständen
  • Verkauf und Kauf von Kunstwerken, Kunstsammlungen
    und Sammlungsteilen
  • Museumsgründung und Stiftungsfragen
  • Beratung zu Fragen der Künstlersozialabgabe
    und der Künstlersozialkasse