Musik und Bühne

Alte Hasen schwärmen von früher, als wichtige Musik-Verträge im Restaurant auf einem Bierdeckel gemacht wurden. Die heutigen Verträge müssen Dinge berücksichtigen, die es damals nicht gab – etwa den Verkauf von Musik über das Internet oder Handys oder den Wunsch der Plattenfirmen, an Merchandising- und Konzerteinnahmen des Musikkünstlers zu partizipieren.

Seit Jahren begleiten wir Künstler und Plattenfirmen, Komponisten, Produzenten, Verleger und Vertriebe, Manager und Werbeagenturen auf nationaler und internationaler Ebene bei den Herausforderungen der Musikverwertung im 21. Jahrhundert.

Der Schwerpunkt unserer Arbeit liegt dabei auf der Beratung bei der Verhandlung und Erstellung aller Arten von Verträgen, insbesondere:

  • Bandübernahmeverträge
  • Künstlerexklusivverträge
  • Produzentenverträge
  • Klassische und Online-Distributionsverträge
  • Autorenverträge
  • Co-Publishing-Verträge
  • Editionsverträge
  • Verträge im Live-/Konzertbereich
  • Managementverträge
  • GbR-Gesellschaftsverträge für die Bandorganisation

Im Bereich der Verwertung von Musik im Rahmen von Film-, TV- und Werbefilmproduktionen beraten unsere Anwälte sowohl Filmhersteller und sonstige Verwerter als auch die Kreativseite der Komponisten, Textdichter und Interpreten.

Vertrieb von Musik über das Internet bedeutet legale und leider auch illegale Praktiken des Musikkonsums.Wir helfen dabei, verbotenen Musik-Klau zu unterbinden. Genauso bieten wir aber auch Unterstützung gegenüber unberechtigten Abmahnungen.

Sie machen Musik – wir stehen Ihnen zur Seite.
Mit Taktgefühl und Freude an Ihrer Musik!